Eine Reiserücktrittsversicherung erspart Ihnen bei Nichtantritt der Reise oder bei verkürztem Aufenthalt Kosten und Ärger.
Eine Rücktrittsversicherung springt im Falle von
ein. Nicht gedeckt sind die Stornokosten bei Schneemangel, Schlechtwetter und Ähnlichem.
Stornobedingungen
Aus den AGBH 2006 wird insbesondere der Abschnitt "Stornogebühr" auszugsweise festgehalten:
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 80 % vom gesamten Arrangementpreis